Beim Kauf im Internet steigt schon seit einigen Jahren die Zahl der Täuschungen mit gefälschten Portalen für den Verkauf. Dies sind die sogenannten Fake-Shops. Die Organisation www.verbraucherschutz.de registriert hier täglich circa fünf dieser Seiten. Diese Fake-Shops erwecken vor alle, den Eindruck, dass es sich hierbei um aufrichtige Internetseiten handelt. So ködern aber die Betreiber die Kunden zum Beispiel mit sehr günstigen Markenartikeln. Wird die Ware dann online bestellt und zudem auch im Voraus bezahlt, wird diese aber in der Regel nicht an den Kunden geliefert. Viele dieser Fake-Shops sind professionell gestaltet, dass sie kaum von den echten Shops im Netz zu unterscheiden sind.
Die Maschen der Fake-Shop-Betreiber Derartige Betrüger programmieren ihre Internetseiten, den seriösen Shops im Internet zum Verwechseln ähnlich, statten diese aber mit einem gefälschten Impressum sowie Hotline-Telefonnummern aus. Auch sind die Preise oft günstiger als bei vergleichbaren Anbietern. Doch nicht immer locken diese Fake-Shops mit hohen Preissenkungen. In vielen Fällen werden die Online-Auftritte von anderen Unternehmen einfach eins-zu-eins wegkopiert – inklusive der aktuellen Angebote. Lediglich das Adressfeld im Browser weicht hierbei minimal von der wahren Adresse ab. Die Opfer der Masche war der zum Beispiel der Händler Notebooksbilliger.de. Hier nannten Betrüger ihren Fake-Shop zum Beispiel “Notebooksbilliger-Angebote.net” sowie auch “Notebooksbilligers.de”. Nicht nur das Aussehen dieser angeblichen Shops wirkt meist professionell. Auch unbeholfene wirkende Formulierungen oder gar Rechtschreibfehler werden hierbei immer seltener. Außerdem werden die Webseiten oft mit erfundenen und imitierten Prüfsiegeln unabhängiger Institute versehen. Diese sollen nun dem Shop die nötige Seriosität bescheinigen. Oftmals gaukeln die Fake-Shops ein sicheres Bezahlverfahren wie Paypal, Kreditkarte oder eine Bezahlung auf Rechnung vor. Am Ende eines Bestellvorgangs bleibt meist nur die unsichere Option “Vorkasse”. Die meisten Fake-Shop-Betreiber bieten auch die Dienste von den bekannten Finanzdienstleistern wie Paypal an. Diese müssen hierfür keine besonderen Vorgaben erfüllen. Von dem Paypal-Käuferschutz profitieren auch die geprellten Kunden nicht immer: Dieser Schutz ist zeitlich begrenzt und viele Fake-Shops reagieren nicht auf die Reklamationen.
Die Fake-Shops sicher erkennenBei unbekannten Online-Shops sollten Kunden stets misstrauisch sein. In den meisten Fällen genügt ein kritischer Blick auf die Website, um den Fake-Shop als solchen zu erkennen: Passt hier der Name in dem Adressfeld des Browsers zu dem Angebot des Unternehmens? Handelt es sich um einen minimal veränderten Namen eines bekannten Shops? Den Namen des Shops mit zusätzlichen Begriffen wie “Betrug”, “Fake-Shop”, oder “Erfahrungsbericht” können Kunden auch in einer Online-Suchmaschine abfragen. Handelt es sich hierbei um einen Fake-Shop, stehen alle Chancen gut, dass in den gefundenen Suchergebnissen Hinweise zu finden sind – zum Beispiel von zuständigen Verbraucherschutzorganisationen. Zeigt die Webseite Symbole für Twitter, Facebook oder Instagram an? Hier können die Kunden klicken und prüfen, ob dieser Shop tatsächliche eigene Auftritte auf den Seiten betreibt. Wenn nicht, könnte dies schon ein Hinweis auf den Fake-Shop sein. Oftmals ist das Impressum von Fake-Shops unvollständig oder auch gar nicht vorhanden. Die angegebenen Adressen können mit Online-Kartendiensten wie Apple Maps oder Google Maps überprüft werden – ebenso wie eine Eintragung im Handelsregister und auch die Echtheit einer auf der Seite angegebenen Umsatzsteuer-ID. Nutzerbewertungen auf verschiedenen Internetseiten von Online-Shops sollten Kunden nicht einfach blind vertrauen, denn diese können auch gefälscht sein. Internetadressen, welche mit “https” anstelle von “http” beginnen, sind heute leider kein Sicherheitsmerkmal mehr. Die Abkürzung https bedeutet nur, dass es sich hierbei um eine entsprechende verschlüsselte Verbindung handelt.
Was die Opfer von Fake-Shops unternehmen könnenWenn Kunden einem Fake-Shop zum Opfer gefallen sind, sollte zunächst ein Beweis in Form von Bildschirmfotos der Betrügerseite erstellt werden und dann soft an die seine oder den Finanzdienstleister gesendet werden. Auch ein Anwalt St Gallen kann beauftragt werden. |